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Nicht-Genehmigung von Silber-Kupfer-Zeolith

Die Europäische Kommission hat am 03.10.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Silber-Kupfer-Zeolith (Produktart 4) veröffentlicht.

Datum 03.10.2023

Die Europäische Kommission hat am 03.10.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Silber-Kupfer-Zeolith (Produktart 4) veröffentlicht. Biozidprodukte der genannten Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 03.10.2024 in Verkehr gebracht und bis zum 03.04.2025 verwendet werden.