Nicht-Genehmigung von Silber-Kupfer-Zeolith
Die Europäische Kommission hat am 03.10.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Silber-Kupfer-Zeolith (Produktart 4) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 03.10.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Silber-Kupfer-Zeolith (Produktart 4) veröffentlicht. Biozidprodukte der genannten Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 03.10.2024 in Verkehr gebracht und bis zum 03.04.2025 verwendet werden.