Nicht-Genehmigung von Silber-Natrium-Hydrogen-Zirconium-Phosphat
Die Europäische Kommission hat am 26.09.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Silber-Natrium-Hydrogen-Zirconium-Phosphat (Produktart 4) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 26.09.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Silber-Natrium-Hydrogen-Zirconium-Phosphat (Produktart 4) veröffentlicht. Biozidprodukte der genannten Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 25.09.2024 in Verkehr gebracht und bis zum 26.03.2025 verwendet werden.