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Biozide: Öffentliche Konsultation zu Cholecalciferol (PT 14)

Für den bioziden Wirkstoff Cholecalciferol ist ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung in der Produktart 14 gestellt worden. Bei diesem Wirkstoff handelt es sich um potentiell zu ersetzenden Wirkstoff. Daher hat die ECHA eine öffentliche Konsultation zu dem Wirkstoff gestartet.

Datum 13.09.2023

Der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffes Cholecalciferol (CAS-Nr. 67-97-0) für die Produktart 14 wird durch die zuständige Behörde (eCA) Schwedens bewertet.

Der Wirkstoff erfüllt die Ausschlusskriterien nach Artikel 5(1) d) sowie die Substitutionskriterien nach Artikel 10(1)e) der Biozidverordnung (ED HH & ED ENV). Die Genehmigung dieses Wirkstoffes kann nur dann verlängert werden, wenn die Kommission zu der Entscheidung kommen wird, dass dieser weiterhin mindestens eine der Rückausnahmen des Artikels 5(2) der Biozid-VO erfüllt.

Die ECHA hat am 08.09.2023 die gemäß Artikel 10(3) der Biozidverordnung vorgesehene 60-tägige öffentliche Konsultation gestartet. Innerhalb dieser Konsultation können betroffene Dritte einschlägige Angaben, einschließlich Angaben über verfügbare Ersatzstoffe (chemische und nicht-chemische Alternativen), übermitteln. An dieser Konsultation kann jeder interessierte Dritte teilnehmen. Die Ergebnisse der Konsultation werden Teil der BPC-Opinion sein.

Detaillierte Informationen und die Möglichkeit der Beitragseinreichung finden Sie auf der Internetseite der ECHA

Hier wird auch eine Vorlage für die Kommentierung zur Verfügung gestellt.

Die Frist für die Einreichung von Beiträgen bei der ECHA ist der 07.11.2023.