Nicht-Genehmigung von Cyanamid
Die Europäische Kommission hat am 06.06.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Cyanamid (Produktarten 3, 18) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 06.06.2023 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Cyanamid (Produktarten 3, 18) veröffentlicht. Biozidprodukte der genannten Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 05.06.2024 in Verkehr gebracht und bis zum 02.12.2024 verwendet werden.