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Genehmigung von aus Sauerstoff erzeugtem Ozon (PT 2, 4, 5 und 11) sowie (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat (PT 19)

Die Europäische Kommission hat am 05.06.2023 die Genehmigungen der Wirkstoffe aus Sauerstoff erzeugtes Ozon (Produktarten 2, 4, 5 und 11) sowie (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat (Produktart 19) veröffentlicht.

Datum 12.06.2023

Die Europäische Kommission hat am 05.06.2023 die Genehmigungen der Wirkstoffe aus Sauerstoff erzeugtes Ozon (PT 2, 4, 5 und 11) sowie (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat (PT 19) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in den genannten Produktarten mit aus Sauerstoff erzeugtem Ozon als Wirkstoff müssen bis zum 01.07.2024 Zulassungsanträge gestellt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit darüber hinaus erhalten bleiben soll.

Für Biozidprodukte in der genannten Produktart mit (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat als Wirkstoff können seit dem 01.06.2023 Zulassungsanträge gestellt werden. Entsprechende Biozidprodukte werden aber erst nach erteilter Zulassung verkehrsfähig.