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Nicht-Genehmigung von Methylendithiocyanat

Die Europäische Kommission hat am 24.10.2022 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Methylendithiocyanat (Produktart 12) veröffentlicht.

Datum 24.10.2022

Die Europäische Kommission hat am 24.10.2022 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Methylendithiocyanat (Produktart 12) veröffentlicht. Biozidprodukte der genannten Produktart mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 24.10.2023 in Verkehr gebracht und bis zum 24.04.2024 verwendet werden.