Nicht-Genehmigung von Methylendithiocyanat
Die Europäische Kommission hat am 24.10.2022 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Methylendithiocyanat (Produktart 12) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 24.10.2022 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Methylendithiocyanat (Produktart 12) veröffentlicht. Biozidprodukte der genannten Produktart mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 24.10.2023 in Verkehr gebracht und bis zum 24.04.2024 verwendet werden.