Ausnahmezulassung für „Biobor JF“
zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrtzeugen durch den berufsmäßigen Verwender
Die Bundesstelle für Chemikalien hat als zuständige Behörde eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für das Biozidprodukt „Biobor JF“ zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrtzeugen durch den berufsmäßigen Verwender gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen.
Das Biozidprodukt „Biobor JF“ wird benötigt, um die mikrobielle Kontamination von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen und so einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Für diese Anwendung steht derzeit kein alternatives Mittel zur Verfügung.