Genehmigung der Wirkstoffe DDAC und ADBAC
Die Europäische Kommission hat die Genehmigungen der Wirkstoffe DDAC und ADBAC jeweils in den Produktarten 3 und 4 veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat die Genehmigungen der Wirkstoffe Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid (ADBAC) jeweils für die Produktarten 3 (Desinfektion im Veterinärbereich) und 4 (Desinfektion im Lebensmittelbereich) veröffentlicht. Für Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen in den genannten Produktarten müssen nun bis zum 01.11.2022 Zulassungsanträge gestellt werden, damit ihre Verkehrsfähigkeit gewährleistet bleibt.
Genehmigung von DDAC in den Produktarten 3 und 4 (PDF-Datei, 542 KB)
Genehmigung von ADBAC in den Produktarten 3 und 4 (PDF-Datei, 389 KB)