Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Esbiothrin
Die Europäische Kommission hat am 29.01.2021 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Esbiothrin veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2021 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Esbiothrin für die Produktart 18 (Insektizide) veröffentlicht. Biozidprodukte in dieser Produktart mit diesem Wirkstoff müssen dürfen daher nur noch bis zum 28.Januar 2022 verkauft und bis zum 28.Juli 2022 verwendet werden. Die Durchführungsverordnung zur Nicht-Genehmigung von Esbiothrin finden Sie hier.