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Genehmigung der Wirkstoffe "aus Hypochlorsäure freigesetztes Aktivchlor" (Produktart 1 bis 5), "aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor" (Produktart 1 bis 5) und "Carbendazim" (Produktart 7 und 10)

Die Europäische Kommission hat am 26.02.2021 bzw. 01.03.2021 die Genehmigungen der Wirkstoffe "aus Hypochlorsäure freigesetztes Aktivchlor" (Produktart 1 bis 5), "aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor" (Produktart 1 bis 5) und "Carbendazim" (Produktart 7 und 10) veröffentlicht.

Datum 01.03.2021

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2021 die Genehmigungen der Wirkstoffe "aus Hypochlorsäure freigesetztes Aktivchlor" und "aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor" für die Produktarten 2, 3, 4 und 5 (Desinfektionsmittel allgemein, Desinfektionsmittel im Veterinär- und Lebensmittelbereich sowie Trinkwasserdesinfektion) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in diesen Produktarten mit diesen Wirkstoffen müssen nun bis zum 01.07.2022 Zulassungsanträge gestellt werden, damit ihre Verkehrsfähigkeit gewährleistet bleibt. Die Durchführungsverordnungen zur Genehmigung von "aus Hypochlorsäure freigesetztes Aktivchlor" (Produktart 2 bis 5) finden Sie hier, die Genehmigung von "aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor" (Produktart 2 bis 5) finden Sie hier.

Die Europäische Kommission hat am 01. März 2021 die Genehmigungen der Wirkstoffe "aus Hypochlorsäure freigesetztes Aktivchlor" und "aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor" für die Produktart 1 (Desinfektionsmittel für die menschliche Hygiene) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in dieser Produktart mit diesen Wirkstoffen können nun Zulassungsanträge gestellt und ab dem 01.07.2021 Zulassungen erteilt werden. Die Durchführungsverordnungen zur Genehmigung von "aus Hypochlorsäure freigesetztes Aktivchlor" (Produktart 1) finden Sie hier, die Genehmigung von "aus Natriumchlorid durch Elektrolyse hergestelltes Aktivchlor" (Produktart 1) finden Sie hier.

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2021 die Genehmigung der Wirkstoffes Carbendazim für die Produktarten 7 und 10 (Beschichtungsschutzmittel und Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in diesen Produktarten mit diesem Wirkstoff müssen nun bis zum 01.02.2022 Zulassungsanträge gestellt werden, damit ihre Verkehrsfähigkeit gewährleistet bleibt. Die Durchführungsverordnung zur Genehmigung von Carbendazim finden Sie hier.