Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Chlorophen
Die Europäische Kommission hat am 26.11.2020 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Chlorophen veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 26. November 2020 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Chlorophen für die Produktart 2 (Desinfektionsmittel allgemein) veröffentlicht. Biozidprodukte in dieser Produktart mit diesem Wirkstoff müssen dürfen daher nur noch bis zum 25.05.2021 verkauft und bis zum 26.11.2021 verwendet werden. Die Durchführungsverordnung zur Nicht-Genehmigung von Chlorophen finden Sie hier.