Ausnahmezulassungen für „Biobor JF“
zur präventiven antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen vorübergehend stillgelegter Flugzeuge
Die Bundesstelle für Chemikalien hat als zuständige Behörde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für das Biozidprodukt „Biobor JF“ zur präventiven antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen vorübergehend stillgelegter Flugzeuge durch den berufsmäßigen Verwender gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen.
Die massive Einschränkung des weltweiten Luftverkehrs infolge der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie führt zur vorübergehenden Stilllegung zahlreicher Flugzeuge. Das Biozidprodukt „Biobor JF“ wird benötigt, um eine mikrobielle Kontamination des Flugkraftstoffs während der Standzeit zu verhindern und so die sichere Wiederaufnahme des Flugbetriebs zu gewährleisten.