Biozide: Aufnahme von verschiedenen Lebensmitteln in den Anhang I der Biozid-Verordnung
Die Europäische Kommission hat 7 Lebensmittel in den Anhang I der Biozid-Verordnung aufgenommen.
Die Europäische Kommission hat am 31.10.2019 den Anhang I der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geändert. Mit dieser Änderung sind die Lebensmittel Essig, Bierhefe, Apfelsaftkonzentrat, D-Fructose, Käse, Eipulver und Honig in den Anhang aufgenommen worden. Das bedeutet, dass für eine Vermarktung von Biozidprodukten, die eines dieser Lebensmittel als bioziden Wirkstoff enthalten, bis zum 01. Juni 2021 Anträge auf (vereinfachte) Zulassung gestellt werden müssen, damit darüber hinaus die Verkehrsfähigkeit der Produkte erhalten bleibt.