Entscheidung zur Nichtgenehmigung von Biozidwirkstoffen
Die EU-Kommission hat für einer Reihe von Wirkstoffen in Biozidprodukten eine Nichtgenehmigung ausgesprochen.
Am 30.10.2018 hat die Europäische Kommission für mehrere Wirkstoffe eine Nichtgenehmigung ausgesprochen. Das bedeutet, dass für Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen ab Veröffentlichung der Nichtgenehmigung noch 180 Tage Abverkaufsfristen und 12 Monate Abverwendungsfristen gelten.
Betroffene und Interessierte können den Gesetzesbeschluss inklusive einer Auflistung aller betroffenen Stoffe unter dem nachfolgenden Link einsehen.
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1622 über die Nichtgenehmigung bestimmter Wirkstoffe________________________________________