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Muss bei einem Antrag auf Zulassung oder einer genehmigten Zulassung eine Änderung eines Alleinvertreters der ECHA gemeldet werden, und, wenn ja, wie?

Helpdesk-Nummer: 0508

Ja, die Änderung eines Alleinvertreters muss gemeldet werden.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • Erstellen Sie ein neues REACH-IT-Konto für den neuen Alleinvertreter.
  • Loggen Sie sich auf dem REACH-IT-Konto des ursprünglichen Alleinvertreters ein und wählen im Menü „Manage company“ | „Legal entity change“ | „Initiate a legal entity change“. Folgen Sie den Instruktionen.

Die ECHA wird den Nachweis für die Änderung verifizieren und Sie informieren, sobald sie ihre Datenbanken aktualisiert hat. Im Falle einer gewährten Zulassung wird die ECHA Ihre Meldung auch an die Europäische Kommission weiterleiten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1250)