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Muss eine Änderung des Firmennamens eines Antragstellers oder eines Zulassungsinhabers der ECHA gemeldet werden, und wie?

Helpdesk-Nummer: 0505

Ja. Bitte reichen Sie die Meldung wie folgt ein:

  • Gehen Sie auf REACH-IT und verwenden Sie die Funktion „Namen ändern“, um den Namen zu aktualisieren. Bitte legen Sie als Nachweis für die Änderung in REACH-IT einen Auszug aus dem Handelsregister vor.
  • Benachrichtigen Sie dann die ECHA über das Online-Formular. Wählen Sie unter „Mitteilungsart“ bitte „Meldung einer Änderung der juristischen Person“, führen Sie die betroffene Einreichungsnummer (des Antrags) oder Zulassungsnummer (der gewährten Zulassung) auf und bestätigen Sie, dass Sie den Namen in REACH-IT aktualisiert haben.
    So kann die ECHA die Änderung zügig bearbeiten. Die ECHA wird den Nachweis für die Änderung verifizieren und Sie informieren, sobald sie ihre Datenbanken aktualisiert hat. Im Falle einer gewährten Zulassung wird die ECHA Ihre Meldung auch an die Europäische Kommission weiterleiten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1253)