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Werden Monomerstoffe zukünftig der Zulassungspflicht unterliegen?

Helpdesk-Nummer: 0119

Nein, denn Monomere sind Zwischenprodukte. Zwischenprodukte sind nach Artikel 2 Absatz 8 von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Jedoch gelten für Monomere, die als standortinterne isolierte oder transportierte Zwischenprodukte verwendet werden, die Artikel 17 und 18 nicht. Das bedeutet, es ist eine vollständige Registrierung nach Artikel 10 durchzuführen.