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Wann muss ein nachgeschalteter Anwender einen Stoffsicherheitsbericht für ein Gemisch erstellen?

Helpdesk-Nummer: 0248

Die REACH Verordnung sieht an keiner Stelle vor, dass nachgeschaltete Anwender einen Stoffsicherheitsbericht für Gemische erstellen müssen.

Es kann lediglich in Ausnahmefällen dazu kommen, dass er für bestimmte Stoffe in einem Gemisch ein Stoffsicherheitsbericht erstellen muss.