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Wie genau muss man den Verwendungszweck bei der Registrierung angeben?

Helpdesk-Nummer: 0246

Nach Artikel 10 (a) (iii) der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 müssen die Angaben im technischen Dossier alle identifizierten Verwendungen umfassen. Ansonsten muss der Hersteller bzw. Importeur „kurze allgemeine Angaben zur Verwendung" liefern, als auch die Verwendungen, von denen abgeraten wird, nennen. Im Verordnungstext ist nicht weiter ausgeführt, wie diese „kurzen allgemeinen Angaben zur Verwendung" auszusehen haben.

Der Registrant muss jedoch für registrierte Stoffe im Mengenbereich zwischen 1 – 10 t/a expositionsbezogene Informationen der Agentur melden, wobei hierunter u. a. Hauptverwendungskategorien (industriell, gewerblich, Verbraucher) als auch die Arten der industriellen und gewerblichen Verwendung und die zu erwartenden Aufnahmewege fallen.

Zusätzlich zum technischen Dossier muss der Registrant eines Stoffes, der in einem Mengenbereich über 10 t/a hergestellt bzw. importiert wird, einen Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report, CSR) erstellen. In diesem Bericht sind weitgehende Angaben zur Verwendung zu machen, falls der Stoff die Kriterien einer Einstufung als gefährlicher Stoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) erfüllt. Für diese Stoffe ist für jede identifizierte Verwendung ein Expositionsszenario (ES) zu erstellen. Das Konzept, wie ein ES zu dokumentieren ist, wird in den Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung in den Kapiteln R14 (PDF-Datei, 505 KB) , R15 (PDF-Datei, 391 KB) , R16 (PDF-Datei, 993 KB) und R18 (PDF-Datei, 998 KB) erläutert. Dort sind sogenannte Verwendungs- und Expositionskategorien eingeführt, die es dem Registranten als auch dem nachgeschalteten Verwender ermöglichen, Verwendungs- und Expositionsinformationen in standardisierter Form (möglichst über ein IT-Tool) weiterzuleiten.

Der Registrant muss den sicheren Umgang mit den von ihm hergestellten bzw. importierten Stoffen im Registrierungsdossier belegen. Dazu ist es unerlässlich, dass er die Verwendungen in dem Maße kennt, dass der sichere Umgang gewährleistet ist.