Navigation und Service

Können Listennummern, die Stoffen mit nur einer CAS-Nummer oder ohne einen numerischen Identifikator zugeordnet wurden, im Sicherheitsdatenblatt (SDB) verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0192

Einige Stoffe wurden nur mit einer CAS-Nummer oder ohne numerischen Identifikator, z. B. vorregistriert, vorangefragt oder für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet. In diesem Fall wurde den Stoffen automatisch eine Listennummer zugeordnet. Im Unterschied zu den EINECS-, ELINCS- und NLP-Einträgen basieren die Listennummern und das Listenverzeichnis nicht auf einem Rechtsakt oder einem gesetzlichen Erfordernis und sie werden nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Daher haben Listennummern nicht die gleiche Bedeutung wie EG-Nummern, sie haben lediglich das numerische Format gemeinsam. Wesentlicher ist, dass die überwältigende Mehrheit an Listennummern und die damit einhergehende Stoffidentifizierung nie auf Korrektheit und Zuverlässigkeit überprüft worden ist. Es wurde auch nicht geprüft ob die in den Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH genannten Vorgehensweisen eingehalten wurden.

Daher wird der Industrie empfohlen, in ihren Dokumenten die Listennummern nicht zu verwenden.

Wenn jedoch ein Lieferant einem Dokument eine Listennummer beifügen möchte, z. B. einem Sicherheitsdatenblatt, muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Nummer nicht um eine EG–Nummer handelt und sie gesetzlich ohne Belang ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 143)