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Wenn eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaates oder die ECHA eine Genehmigung für die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen registrierten Stoff in einem Gemisch erteilt hat, muss dann die Registrierungsnummer des besagten Stoffes im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches angegeben werden?

Helpdesk-Nummer: 0191

Nein, es besteht keine Verpflichtung, die Registrierungsnummer für den betreffenden Stoff im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches anzugeben, wenn eine alternative chemische Bezeichnung von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates oder der ECHA genehmigt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass:

  • Abschnitt 1.1. des Sicherheitsdatenblatts ist nach den ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in dem Sinne anzuwenden, dass die Verpflichtung, Registrierungsnummern als Produktidentifikator zu veröffentlichen, nur für ein Sicherheitsdatenblatt für Stoffe gilt, und nicht für Gemische.
  • Für registrierte Stoffe, die in Gemischen enthalten sind, findet sich in Abschnitt 3.2.4 des Sicherheitsdatenblatts eine allgemeine Vorgabe, die Registrierungsnummer, EG-Nummer und weitere genaue chemische Bezeichnung für die registrierten Stoffe einzutragen.

Wenn jedoch gemäß Artikel 15 der Richtlinie 1999/45/EG oder gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eine alternative chemische Bezeichnung für den registrierten Stoff in dem Gemisch/in den Gemischen (Abschnitt 3.2.4 letzter Unterabschnitt im Anhang II der REACH-Verordnung) genehmigt wurde, braucht nur die alternative chemische Bezeichnung des registrierten Stoffes und dessen Einstufung angegeben werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Der Helpdesk präzisiert an dieser Stelle:
Die Angabe einer Melde- oder Referenznummer aus dem Verfahren nach Artikel 24 der CLP-Verordnung im Abschnitt 3.2.4 des Sicherheitsdatenblattes ist möglich und sinnvoll, um kenntlich zu machen, dass es sich um eine alternative chemische Bezeichnung handelt.

(ECHA ID 148)