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Können die von der ECHA veröffentlichten Informationen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0184

Für nachgeschaltete Anwender einer Lieferkette, die ihre eigenen Sicherheitsdatenblätter erstellen müssen, sollte der Lieferant zu Produkten, die aus einem Land des EWR bezogen werden die Hauptinformationsquelle darstellen. Durch die Nutzung von Informationen des Lieferanten wird sichergestellt, dass alle spezifischen, detaillierten Informationen geprüft und in angemessenem Umfang in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden.

Darüber hinaus können öffentlich verfügbare Informationen verwendet werden, die nicht durch Urheberrechte oder Vertraulichkeitsvereinbarungen geschützt sind. Wie in den rechtlichen Hinweisen der ECHA ausgeführt, kann die Wiedergabe oder Weiterverbreitung der in den Registrierungsdossiers enthaltenen Informationen den Regelungen zum Urheberrechtsschutz unterliegen und die Nutzung der Informationen, ohne dass das Einverständnis der jeweiligen Eigentümer eingeholt wurde, deren Rechte verletzen. In den rechtlichen Hinweisen ist auch dargelegt, dass die Agentur keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen in den Datenbanken übernehmen kann und gemäß REACH-Verordnung nicht befugt ist, Änderungen an den Daten vorzunehmen, die von dem/den Eigentümer(n) der betreffenden Informationen eingereicht wurden. Die rechtlichen Hinweise der ECHA sind unter diesem Link zu finden.

In jedem Fall ist der Lieferant des Sicherheitsdatenblattes für die Richtigkeit dessen Inhaltes verantwortlich.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 838)