Navigation und Service

Kann ein Unternehmen, wenn es Informationen über Stoffe und Gemische bereitstellen möchte für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, trotzdem das Sicherheitsdatenblatt-Format verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0181

Ja, das Sicherheitsdatenblatt-Format kann verwendet werden. Lieferanten, die kein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen brauchen, müssen vielleicht gewisse Informationen gemäß Artikel 32 der REACH-Verordnung zur Verfügung stellen oder sie beschließen, ein Sicherheitsdatenblatt auf freiwilliger Basis bereitzustellen. Sie können das Sicherheitsdatenblatt-Format verwenden, um solche Informationen zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen empfiehlt es sich deutlich anzugeben, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung sondern zur Vereinfachung der Informationsvermittlung zur Verfügung gestellt wird.

Ebenso können Lieferanten eines Stoffes oder Gemisches Informationen im Sicherheitsdatenblatt-Format zur Verfügung stellen, auch wenn sie nach Artikel 31 oder Artikel 32 der REACH-Verordnung hierzu nicht verpflichtet sind. Dann sollten sie ebenfalls deutlich angeben, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung bereitgestellt wird, und die Gründe für die Bereitstellung erläutern.

Eine der möglichen Lösungen wäre beispielsweise, einen Satz wie etwa "Für dieses Produkt ist kein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung erforderlich" in das betreffende Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 942)