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Gelten die Anforderungen für das Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung auch für Polymere und wenn in welchem Umfang?

Helpdesk-Nummer: 0146

Gemäß Artikel 2 Absatz 9 der REACH-Verordnung gelten nur die Titel II und VI nicht für Polymere. Dies bedeutet Polymere sind lediglich von der der Registrierung und Bewertung im Rahmen von REACH ausgenommen. Der Titel IV - Informationen in der Lieferkette - ist in vollem Umfang gültig und dies schließt gegebenenfalls die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß Artikel 31 in Zusammenhang mit dem Anhang II ein.