Navigation und Service

Muss ein Importeur eines Stoffes beim Wechsel des Lieferanten eine erneute Registrierung durchführen?

Helpdesk-Nummer: 0179

Im technischen Dossier der REACH Verordnung werden gemäß Artikel 10 lediglich die Angaben über den Importeur und nicht zwingend Informationen über den Hersteller im EU/EWR-Ausland verlangt. Der identische Stoff kann daher von verschiedenen Herstellern bezogen werden und muss nur einmal registriert werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Stoffe der einzelnen Hersteller identisch sind. Die Mengen müssen für die Ermittlung der Informationsanforderungen addiert werden. Laut Anhang VI besteht gemäß Abschnitt 1.1.3 die Möglichkeit die Produktionsorte anzugeben.

Falls sich die Zusammensetzung des Stoffes ändert oder bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich ist (ohne eine Änderung der Identität) ist nach Artikel 22 eine Mitteilung an die Agentur erforderlich, nicht aber eine erneute Registrierung.