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Müssen Stoffe, die ein Hersteller gemäß der Richtlinie 67/548/EWG gemeldet hat und somit als registriert gelten, durch einen anderen Hersteller/Importeur neu registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0177

Ja, denn die Stoffe, die ein Hersteller/Importeur gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet hat, gelten nur für diesen Hersteller/Importeur unter REACH als registriert.

Ein anderer Hersteller/Importeur muss diesen dann unter REACH selbst registrieren. Gemäß Artikel 26 muss dieser zunächst eine Voranfrage stellen.