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Muss ein Hersteller einen Stoff allein registrieren oder muss er die Registrierung mit weiteren Herstellern desselben Stoffes gemeinsam vornehmen? Ist die von allen hergestellte / importierte Stoffmenge relevant oder die des einzelnen Herstellers?

Helpdesk-Nummer: 0172

Jeder Hersteller oder Importeur eines registrierungspflichtigen Stoffes führt im Rahmen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nach Artikel 6 eine eigene Registrierung durch. Die zu registrierende Menge wird daher auch für jeden Hersteller oder Importeur einzeln gerechnet.

Gemäß Artikel 11 ist jedoch die gemeinsame Einreichung der Daten für einen Stoff vorgesehen. Bei der gemeinsamen Einreichung der Daten werden die stoffspezifischen Abschnitte des Dossiers durch einen sogenannten „federführenden Registranten“ eingereicht. Jede an der gemeinsamen Einreichung beteiligte Firma muss darüber hinaus ein Dossier mit den entsprechenden firmenspezifischen Daten einreichen.