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Kann ich Daten für ein Tonnageband, das über der tatsächlich produzierten Tonnage des Stoffes liegt, bei der Registrierung einreichen?

Helpdesk-Nummer: 0162

Ja. Den Unternehmen steht es frei, einen Stoff für ein Tonnageband zu registrieren, das über der eigentlichen Tonnage des Stoffes liegt. Dies verdeutlicht auch Kapitel 2.2.6.3 "Berechnung der Gesamtmenge" in den Leitlinien zur Registrierung. Hier wird erläutert, dass es den Unternehmen freisteht, einen Stoff für das vorgesehene Tonnageband zu registrieren. Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 340/2008 wird für die Registrierung eines höheren Tonnagebandes eine höhere Registrierungsgebühr fällig. Darüber hinaus muss das technische Dossier alle Informationen umfassen, die für das registrierte Tonnageband erforderlich sind. Praktische Hinweise zur Erstellung eines IUCLID-Dossiers enthält das Handbuch zu Erstellung von Registrierungs- und PPORD-Dossiers.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0047)