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Welche Folgen hat es auf meine Registrierung, wenn das Dossier die Vollständigkeitsprüfung nicht besteht?

Helpdesk-Nummer: 0160

Falls Ihr Registrierungsdossier die technische Vollständigkeitsprüfung (TCC) das erste Mal nicht besteht, wird Ihnen eine Frist von 4 Monaten gestellt, während der Sie die Unvollständigkeit beheben können. Wenn Sie das vollständige Dossier nicht innerhalb dieser Frist einreichen, wird Ihre Einreichung abgelehnt. Die Ablehnung einer neuen Registrierung bedeutet, dass die Registrierungsnummer Ihrem Stoff nicht zugewiesen wird und für diese Registrierung gezahlte Gebühren nicht erstattet oder anderweitig gutgeschrieben werden. Sie dürfen also nur mit der Herstellung/Einfuhr des Stoffes oder der Produktion bzw. Einfuhr eines Artikels beginnen, nachdem Sie über eine vollständige Registrierung verfügen und die ECHA Ihnen eine Registrierungsnummer erteilt hat. Wenn Sie mit Ihrer Registrierung fortfahren möchten, müssen Sie eine neue Ersteinreichung vornehmen. Diese unterliegt einer neuen Vollständigkeitsprüfung und es wird erneut eine Registrierungsgebühr erhoben.

Die Ablehnung einer Aktualisierung einer Registrierung bedeutet, dass Sie Ihre bestehende Registrierungsnummer behalten, in der betreffenden Aktualisierung enthaltene neue Informationen jedoch nicht in die ECHA-Datenbank aufgenommen werden. Für diese Aktualisierung einer Registrierung gezahlte Gebühren werden nicht erstattet oder anderweitig gutgeschrieben. Wenn die Aktualisierung eine Änderung des Mengenbereichs umfasst hat, können Sie den Stoff nicht im höheren Mengenbereich herstellen/einführen bzw. ein Erzeugnis nicht im höheren Mengenbereich fertigen oder einführen, bis die ECHA die Vollständigkeit Ihrer Registrierung bestätigt hat.

Wenn die eingereichte Aktualisierung des Registrierungsdossiers Nanoformen des Stoffes einschließen sollte, hat die Ablehnung zur Folge, dass die Registrierung die Herstellung oder Einfuhr der Nanoformen des Stoffes nicht abdeckt, auch wenn Sie Ihre bestehende Registrierungsnummer für die Nicht-Nanoformen des Stoffes behalten. Die Herstellung/Einfuhr von Nanoformen eines Stoffes durch Registranten nach dem 1. Januar 2020 ohne eine diese Nanoformen abdeckende Registrierung stellt einen Verstoß gegen die REACH-Verordnung dar und kann Vollzugsmaßnahmen nach sich ziehen. Wenn Ihre Aktualisierung einer Registrierung, die Nanoformen einschließen sollte, abgelehnt wurde, müssen Sie schnellstmöglich eine neue Aktualisierung der Registrierung einreichen, damit Sie Ihre Verpflichtungen Nanoformen betreffend erfüllen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 60)