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Beziehen sich die Grenzen von 1 t, 10 t bzw. 100 t auf die Menge des gefährlichen Inhaltsstoffes oder auf die produzierte Menge des gesamten Gemisches?

Helpdesk-Nummer: 0111

Die Registrierungspflicht im Rahmen der REACH-Verordnung gilt nicht nur für gefährliche Stoffe, sondern für alle Stoffe, sofern sie nicht unter eine der verschiedenen Ausnahmereglungen gemäß Artikel 2 fallen. Nicht das Gemisch wird registriert, sondern die darin enthaltenen Stoffe.

Verwenden Sie einen Stoff in mehreren Gemischen, sind alle Jahresmengen dieses Stoffes (nicht die der Produkte in die sie eingehen) zu addieren. Eine Registrierungspflicht besteht jedoch nur dann, wenn Sie diese Stoffe selbst herstellen, oder aus einem Nicht-EU/EWR-Land importieren. Es entstehen keine Registrierungspflichten durch das Formulieren eines Gemischs.