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Sind die naturidentischen synthetischen Varianten von Calcium- oder Magnesiumsalzen von Fettsäuren nach Anhang V Nummer 9 von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen?

Helpdesk-Nummer: 0040

Nein, unter die Ausnahme fallen nur solche Fettsäuren, die aus natürlichen Rohstoffen, durch Verseifung der entsprechenden Mono-, Di- und Triglyceride gewonnen wurden und für die die weiteren in Abschnitt 9 genannten Bedingungen erfüllt sind. Das heißt, dass ein Calcium- oder Magnesiumsalz einer synthetisch hergestellten Fettsäure nicht über den Abschnitt 9 des Anhang V abgedeckt ist und dementsprechend nach Artikel 6 unter den dort genannten Bedingungen registriert werden muss.