Wird ein Kettenlängenregulator/Kettenlängenüberträger in der Polymersynthese als Zwischenprodukt angesehen?
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Ein Kettenlängenregulator in einer Polymerreaktion entspricht in der Regel der Definition eines Zwischenproduktes in Artikel 3 Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Er wird in das Polymer eingebaut und somit in einen anderen Stoff umgewandelt.
Sofern es sich hierbei nicht um ein Monomer handelt und die Bedingungen des Artikels 18 Absatz 4 eingehalten werden, kann das Zwischenprodukt auf Basis der reduzierten Informationsanforderungen gemäß Artikel 18 Absatz 1 registriert werden.