Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Welches Monomer muss im Falle von Polyvinylalkohol registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0120

Wenn man nur die Struktur von Polyvinylalkohol betrachtet, würde man daraus, ohne Kenntnis des Herstellungsprozesses, auf Vinylalkohol als Monomer schließen. Der technische Prozess zur Herstellung von Polyvinylalkohol geht aber in der Regel von Vinylacetat aus, unter späterer Abspaltung des Acetatrestes. Das heißt, dass in diesem Fall Vinylacetat als das zugrundeliegende Monomer nach Artikel 6 Absatz 3 registriert werden muss.

Für die Registrierung des Monomers gelten im Falle eines importierten Polymers dieselben Anforderungen, wie für andere registrierungspflichtige Stoffe.