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Ein Unternehmen stellt drei Nanoformen eines Stoffes her, die es intern bereits aufgrund ihrer sehr ähnlichen Charakterisierungsparameter zu seinem Set zusammenfasst. Muss das Unternehmen eine eigene Begründung für die Bildung dieses Sets angeben, auch wenn im Rahmen der gemeinsamen Einreichung ein gemeinsames Set vereinbart wurde?

Helpdesk-Nummer: 636

Sofern in einer gemeinsamen Einreichung vereinbart wurde, ein gemeinsames Set ähnlicher Nanoformen zu bilden, so dass alle darüber abgedeckten Nanoformen Bezug auf den gemeinsam eingereichten Datensatz nehmen können, muss dieses Set ähnlicher Nanoformen begründet werden. Jeder Registrant, der ein über das Set abgedecktes eigenes Set registriert, reicht in seinem Dossier die Begründung für das in der gemeinsamen Einreichung abgestimmte Set ein. Die Erstellung einer eigenen Begründung für das eigene Set ist in diesem Fall nicht notwendig.