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Ein Unternehmen stellt drei Nanoformen eines Stoffes her, die es intern bereits aufgrund ihrer sehr ähnlichen Charakterisierungsparameter zu seinem Set zusammenfasst. Müssen dennoch alle Nanoformen separat in dem Registrierungsdossier angegeben und charakterisiert werden?

Helpdesk-Nummer: 635

Nein, es genügt im Registrierungsdossier Angaben gemäß Anhang VI Punkt 2.4 bezogen auf die Grenzen des eigenen Sets zu machen. Es müssen nicht alle Nanoformen separat im Registrierungsdossier adressiert werden. Unabhängig davon müssen aber die drei Formen ausreichend charakterisiert sein, um auf dieser Grundlage das eigene Set überhaupt bilden zu können.