Welche Anforderungen muss der Hersteller einer Nanoform <10 t/a erfüllen, der der gemeinsamen Registrierung des Bulkmaterials über 1000 t/a beitritt?
Helpdesk-Nummer: 0600
Es liegt eine gemeinsame Registrierung zu einem Stoff über 1000 t/a vor. Wenn sich ein weiterer Hersteller des entsprechenden Nanomaterials am gemeinsamen Dossier beteiligen will, muss er die Informationen nach Anhang VI und VII der REACH-Verordnung vorlegen bzw. einen letter of access erwerben, sofern die Daten für seine spezifische Nanoform repräsentativ sind. Ein CSR ist nicht zu erstellen.