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Welchen Standardinformationsanforderungen muss ein Hersteller/Importeur für eine Nanoform (< 10 t/a), die zusammen mit > 100 t/a Bulkmaterial registriert werden soll, erfüllen?

Helpdesk-Nummer: 0599

Das für die Informationsanforderungen zu berücksichtigende Tonnageband ergibt sich aus der Summe aller hergestellten oder importierten Formen eines Stoffes. In diesem Fall gelten also auch für die Nanoform die Anforderungen des Tonnagebandes 100-1000 t/a (siehe hierzu Seite 7 im Leitfaden der ECHA „Appendix for nanoforms applicable to the Guidance on Registration and Substance Identification“). Sofern die Daten, welche zu Registrierungs­zwecken mit dem Bulkmaterial erhoben wurden, nicht repräsentativ für die Nanoform sind, müssen unter Umständen neue Studien nach den Anhängen VII bis IX mit der Nanoform als Testmaterial durchgeführt werden. Auch im CSR ist die Nanoform zu adressieren.