Kann ich eine vollständige Registrierung als Teil einer gemeinsamen Einreichung beantragen, wenn das Dossier des federführenden Registranten nur eine Verwendung als Zwischenprodukt vorsieht?
Helpdesk-Nummer: 0462
Der federführende Registrant und die übrigen Registranten müssen eine Einigung über den Inhalt und die Federführung der gemeinsamen Registrierung erzielen. Wenn ein vorhandenes gemeinsames Registrierungsdossier nur für eine Verwendung als Zwischenprodukt eingereicht wurde, haben der federführende Registrant des Dossiers und der "neue" Registrant (dem der vollständige Datensatz der Informationsanforderungen vorliegt) folgende Möglichkeiten:
- Der federführende Registrant aktualisiert das Dossier für eine Verwendung als Zwischenprodukt zu einem vollständigen Registrierungsdossier;
- die Rolle des federführenden Registranten wird vom potenziellen Registranten mit dem vollständigem Satz an Informationsanforderungen übernommen;
- es ist vorgesehen, dass Registranten von Zwischenprodukten und solche von Nicht-Zwischenprodukten jeweils ein eigenes gemeinsames Dossier bei der ECHA einreichen können. Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass der für eine Verwendung als Zwischenprodukt federführende Registrant das Dossier nicht aktualisiert und federführender Registrant für die Zwischenprodukte bleibt. Der potenzielle Registrant, der einen Stoff gemäß Artikel 6 registrieren muss, reicht als federführender Registrant ein weiteres gemeinsames Registrierungsdossier gemäß Artikel 11(3) der REACH-Verordnung ein.