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Ein Neustoff (NONs)-Anmelder (Richtlinie 67/548/EWG) hat erfolgreich eine Registrierungsnummer beantragt. Kann dieser Anmelder der Federführende Registrant (LR) einer gemeinsamen Einreichung werden?

Helpdesk-Nummer: 0101

Ja, das ist möglich. Solange es noch keinen anderen LR gibt, kann ein NONs-Anmelder, der erfolgreich eine Registrierungsnummer für eine Anmeldung unter Richtlinie 67/548/EWG beantragt hat, ein LR werden. Dazu muss ein Anmelder das Registrierungsdossier aktualisieren, um die Datenanforderungen für Registrierungen unter REACH zu erfüllen, und muss eine Gemeinsame Einreichung mit der Funktion für das Datenobjekt der Gemeinsamen Einreichung in REACH-IT erstellen.

Parallel muss sich der LR mit den anderen potentiellen Registranten auf die einzureichenden Daten (und über die damit verbundenen Kosten) einigen. Zeitgleich müssen die bereits existierenden Registranten, nachdem sie die Mitgliedschaft bestätigt haben, ihr Dossier als MR-Dossier der gemeinsamen Einreichung kennzeichnen und aktualisieren.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte den Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten auf der Seite der ECHA.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 115)