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In einigen Fällen bezieht sich ein Eintrag zu einer Beschränkung (z.B. Einträge 32-38, 46) in Anhang XVII auf "Reinigung". Was bedeutet das?

Helpdesk-Nummer: 0571

"Reinigung" bezieht sich im Allgemeinen auf jede Art von Entfernung von Schmutz oder Verschmutzung von Erzeugnissen oder Orten, sowohl in industriellen als auch gewerblichen Einrichtungen sowie in Haushalten.

In einigen Einträgen kann "Reinigung" anhand eines Bezuges auf einen bestimmten Nutzer/eine bestimmte Nutzergruppe/bestimmte Nutzergruppen oder ein potenzielles Expositionsmuster, für welches die Beschränkung gilt, spezifiziert werden. Zum Beispiel bezieht sich Spalte 2, Absatz 1 der Einträge 32-38 auf die Stoffe oder Gemische, welche an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden sollen und/oder für die Anwendung in Formen bestimmt sind, bei denen Freisetzung aus mehreren Quellen erfolgen kann, zum Beispiel bei der Oberflächenreinigung und Reinigung von Textilien. Spalte 2, Absatz 1 von Eintrag 46 gilt für industrielle und gewerbliche Reinigungssysteme (z.B. in Schulen, Krankenhäusern), mit Ausnahme von chemischer Reinigung in einem überwachten geschlossenen System, in dem die Reinigungsflüssigkeit recycelt oder verbrannt wird, und anderen Spezialreinigungssystemen, in denen die Reinigungsflüssigkeit recycelt oder verbrannt wird. Spalte 2, Absatz 2, Eintrag 46 bezieht sich auf jede Art von Haushaltsreinigung.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1520)