Navigation und Service

Eine Firma lässt einen Stoff herstellen und vertreibt ihn nur unter ihrer Marke (Lohnherstellung). Wer ist in diesem Fall der Hersteller gemäß REACH?

Helpdesk-Nummer: 0044

Die Begriffe „Hersteller“ und „Herstellung“ sind in Artikel 3 Nr. 8 bzw. Nr. 9 der REACH-Verordnung definiert. Danach ist ein Hersteller eine „natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt“ und Herstellung die „Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand“.

Die Verpflichtungen der REACH-Verordnung betreffen die Herstellung bzw. den Import. Dadurch soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit (auch Arbeitnehmerschutz) und für die Umwelt sichergestellt werden.

Daher muss derjenige, der einen Stoff in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr herstellt, in diesem Fall der Lohnhersteller, diesen registrieren.

Eine Firma, die unter der eigenen Marke einen Stoff vertreibt, den sie nicht selbst hergestellt hat, ist kein Hersteller im Sinne von REACH.