Muss Wollwachs registriert werden?
Helpdesk-Nummer: 0036
Um Wollwachs aus der Wollfaser zu gewinnen, wird ein Prozess angewendet, der den Einsatz von Detergenzien beinhalten kann. Es stellt sich die Frage, ob die Nutzung von Detergenzien der Naturstoffdefinition entgegensteht. Wollwachs kann als Naturstoff betrachtet werden, wenn der zur Gewinnung angewendete Prozess einem der in Artikel 3 Nr. 39 der REACH-Verordnung genannten Prozesse entspricht. Wenn zur Isolierung des Wollwachses ein Flotationsverfahren durchgeführt wird, welches ein definiertes Verfahren ist, das auch die Behandlung mit Detergenzien beinhalten kann, so wird Wollwachs als Naturstoff betrachtet.
Es ist die Aufgabe des Herstellers zu beurteilen und zu entscheiden, ob die Naturstoffdefinition angewendet werden kann oder nicht.