Kann eine mechanische Aufbereitung (Schreddern, Zerschneiden) eine Herstellung im Sinne von REACH sein?
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Bei jeglichem Rückgewinnungsprozess handelt es sich um eine Herstellung im Sinne von REACH, auch dann wenn lediglich eine mechanische Aufarbeitung stattfindet.
Der Begriff der Herstellung ist in Artikel 3 Nr. 8 definiert als "Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand". Es gibt keine eindeutige Klärung, ob Herstellung mit chemischer Umsetzung verbunden sein muss, oder auch rein physikalisch oder mechanisch erfolgen kann.
Verschiedene Hinweise im REACH-Text unterstützen die Interpretation, dass die Herstellung auch eine physikalische oder mechanische Verarbeitung sein kann.
Die Naturstoffdefinition in Artikel 3 Nr. 39 spricht u. a. ausdrücklich von manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, gewonnene Stoffe. Darüber hinaus wird in der Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d) der Begriff der Rückgewinnung, die nicht an eine chemische Umsetzung gebunden ist, synonym mit dem Begriff Herstellung verwendet.