Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

In einem Produktionsprozess werden Lösungsmittel eingesetzt, die dabei verunreinigt werden. Die Lösungsmittel werden destilliert, gereinigt und wieder im Prozess eingesetzt. Gilt dies als Rückgewinnung?

Helpdesk-Nummer: 0004

Interne Rückführung von Stoffen kann als Abfallvermeidung im Sinne von Artikel 3 Nr. 12 der Richtlinie (EU) 2018/851 betrachtet werden. Das bedeutet, dass es sich bei dem gereinigten Lösungsmittel nicht um Abfall handelt. Das ist im Sinne von Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), nach dem die Vermeidung von Abfall höchste Priorität in der Abfallhierachie hat. Damit liegt keine Rückgewinnung vor, das Lösungsmittel muss nicht registriert werden.