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Muss Altpapier registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0002

Bei Altpapier handelt es sich in der Regel um Abfall. Abfall ist nach Artikel 2 Abs. 2 von der REACH-Verordnung ausgenommen. Aus Abfällen hergestellte Stoffe und Gemische fallen unter REACH.
Bei der Herstellung von Recycling-Papier ist „gesammeltes Altpapier“ die Grundlage für die daraus herstellte Cellulose-Pulpe. „Gesammeltes Altpapier“ kann daher über den Stoff „Cellulose-Pulpe“ definiert werden. Cellulose-Pulpe ist im Anhang IV aufgeführt und nach Artikel 2 Abs. 7 Buchstabe a) von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Der gesamte Altpapierrecyclingprozess ist von der Registrierungspflicht ausgenommen. Dies ist im Einklang mit den Aussagen der Leitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen der ECHA.