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Bei einigen aggregierten Meldungen sind keine Einstufungselemente sichtbar, während andere als „nicht eingestuft“ gekennzeichnet sind. Was ist der Unterschied?

Helpdesk-Nummer: 0548

Möchten Anmelder einen Stoff melden, für den ihrer Meinung nach keine Einstufung notwendig ist, können sie das entsprechende Feld („nicht eingestuft“) aktivieren. In diesem Fall sind keine weiteren Einzelheiten zur Einstufung und Kennzeichnung (E&K) erforderlich. Im E&K-Verzeichnis werden diese Meldungen als „nicht eingestuft“ angezeigt und die Ansicht der dritten Seite ist deaktiviert. Einige Anmelder haben Meldungen ohne E&K-Elemente eingereicht und das Feld „nicht eingestuft“ nicht aktiviert. Bei diesen Meldungen weiß die ECHA nicht, ob der Anmelder tatsächlich keine Einstufung einreichen wollte oder nur vergessen hat, die E&K-Elemente hinzuzufügen. Diese Meldungen werden daher separat angezeigt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 643)