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Es ist nicht möglich, eine Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ungültig zu machen/zu löschen. Bedeutet das, wenn eine Firma eine Meldung für einen Stoff abgibt und dann die Lieferung einstellt, wird ihre Meldung für diesen Stoff viele Jahre nach Einstellung der Lieferung immer noch im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stehen und möglicherweise nicht mehr stimmen?

Helpdesk-Nummer: 0419

Die Einstellung der Herstellung oder Einfuhr bedeutet nicht automatisch, dass ein Stoff nicht mehr auf dem Markt vorhanden ist. Die ECHA untersucht jedoch gegenwärtig Möglichkeiten, um im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis das Einreichungsdatum oder das Datum der letztmaligen Aktualisierung der Meldung anzugeben. Diese Informationen können Schlussfolgerungen über die Aktualität der Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen für den im Verzeichnis angezeigten Stoff ermöglichen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 640)