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Kann ich mich auf die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen verlassen, die im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht werden? Wenn zum Beispiel die Einstufung und Kennzeichnung für einen Stoff von verschiedenen Lieferanten unterschiedlich wären, würde mich das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis über die ‚richtige‘ Einstufung für meinen Stoff informieren?

Helpdesk-Nummer: 0417

Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis-Verzeichnis wird die gemeldeten Einstufungen so anzeigen, wie sie der ECHA gemeldet werden. Die Agentur nimmt keine Überprüfung des Inhalts vor. Die Meldungen sollten daher die Situation auf dem Markt wiedergeben. Obwohl Anmelder die Pflicht haben, sich nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis zu bemühen, kann es begründete Abweichungen geben, zum Beispiel aufgrund von Verunreinigungen oder Zusammensetzung. Das wird im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis möglicherweise nicht sofort ersichtlich werden.

Wir fordern alle Benutzer auf, ihre Bedenken ggf. mit ihren Lieferanten zu diskutieren, aber eine einzig "richtige" Einstufung, die von der ECHA identifiziert und markiert ist, wird es nicht geben. Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis wird jedoch angeben, wo eine rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung enthalten ist, und wo die Einstufung eines Stoffes das Ergebnis einer gemeinsamen Registrierung unter REACH ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 638)